Kleiderordnung

Darstellung des Schützenvereins in der Öffentlichkeit.

Kleiderordnung für Schützenfrauen und Schützen


1.Bei öffentlichen Veranstaltungen und Ausmärschen tragen weibliche und männliche Mitglieder jeweils die gleiche Schützenkleidung.

Männliche Mitglieder:

– Grünem Schützenrock mit Vereinswappen am linken Ärmel
– Weißem Oberhemd mit grüner Schützenkrawatte
– Schwarzer Tuchhose mit schwarzen Strümpfen und schwarzen Schuhen
– Grünen Schützenhut mit Feder
– Weißen Handschuhen

Weibliche Mitglieder:

– Grüner langer Weste mit Hubertus-Emblem auf der linken Westenseite
– Weißer Bluse
– Langer schwarzer Tuchhose
– Schwarzen Strümpfen
– Schwarzen Schuhen
– Krawattenkordel in Grün mit Schützen-Emblem
2.Auf dem Schützenrock werden Schulterstücke ( Rangabzeichen ) getragen.

Die Festlegung von Form, Aussehen und Zuordnung bleibt dem Bataillonsvorstand überlassen.
3.Am Schützenrock können Orden oder andere Ehrenzeichen für herausragende schießsportliche Leistungen oder besondere Verdienste getragen werden.

Vereinsfremde Abzeichen und Orden bedürfen der Genehmigung des Bataillonsvorstandes.
4.Fester Bestandteil bei Ausmärschen oder anderen besonderen Anlässen ist das Fahnenkommando.
Es besteht grundsätzlich aus 4 bzw. bei Mitnahme der Fahnenband-Standarte aus 7 Mitgliedern.

Als äußeres Zeichen der Zugehörigkeit wird eine grün-weiße Schärpe getragen.
Der vom Bataillonsvorstand zu bestimmende Fahnenoffizier trägt eine Feldbinde.

Bei besonderen Anlässen kann die schwarze Hose durch eine weiße Hose ersetzt werden. Über Ort und Zeitpunkt entscheidet der Bataillonsvorstand.
5.Für Jugendliche, die an einem Ausmarsch teilnehmen sollen und noch keinen Schützenrock besitzen, gilt folgende Kleiderordnung:

– Weißes Oberhemd mit grüner Krawatte
– Schwarze Tuchhose mit schwarzen Strümpfen und schwarzen Schuhen
– Keine Turnschuhe oder ähnliches

Die Teilnahme von Jugendlichen an Ausmärschen geschieht nicht automatisch. Sie wird im Bedarfsfall vom Bataillonsvorstand festgelegt.
6.Im traditionell 3-jährigen ( oder 2-jährigen ) Turnus wird der Schützenkönig oder die Schützenkönigin ermittelt.

Der Wettkampf um die Insignien wird gleichberechtigt von weiblichen und männlichen Mitgliedern durchgeführt.

Die Zuordnung der Insignien für die einzelnen Kompanien erfolgt durch Losentscheid.
7.Erringt ein männliches Mitglied im Wettkampf die Königswürde, wählt er im Einvernehmen mit dem Bataillonsvorstand eine Schützenkönigin aus, deren Mitgliedschaft im Verein nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Als äußeres Zeichen der Königswürde trägt der Schützenkönig eine Königskette, Königsschulterstücke und einen Schützenhut mit weißem Federbusch.

Bei Wiederholung ( Schützenkaiser ) einen roten Federbusch sowie Schulterstücke mit roter Unterlage.

Nach Ablauf seiner Regentzeit bekleidet er den Rang eines Majors mit goldener Krone auf der goldenen Schulterklappe.
8.Erringt ein weibliches Mitglied im Wettkampf die Königswürde, wählt sie sich einen männlichen Partner aus, der ihr als „Prinzgemahl“ für Repräsentationsaufgaben zur Seite steht und gleichzeitig Vereinsmitglied sein muss.

Als äußeres Zeichen der Königswürde trägt die Schützenkönigin die Königskette, Königinnendiadem sowie am Schützenrock entsprechende Schulterstücke.

Nach Ablauf ihrer Regentzeit bekleidet sie den Rang eines Majors mit goldener Krone auf der goldenen Schulterklappe.

Der Prinzgemahl trägt in der Regentzeit einen Schützenhut mit grün/weißen Federbusch, eine goldene Fang- bzw. Adjutantenschnur sowie goldene Majorsschulterstücke.
Seine ursprüngliche rangmäßige Zuordnung hat nach Beendigung der Regentzeit weiterhin Gültigkeit.
9.Für allgemeine schießsportliche Veranstaltungen gelten die Bestimmungen des Westfälischen bzw. Deutschen Schützenbundes.
10.Das Mitführen vereinsfremder Gegenstände bei Ausmärschen und anderen offiziellen Anlässen wird grundsätzlich untersagt.
11.Mitglieder, die der vorstehenden Ordnung widersprechen, ist die Teilnahme an den Vereinsveranstaltungen und den Ausmärschen nicht gestattet.